§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
3.1 Der komplette Mietpreis ist in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt.
3.2 Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und Besen rein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen bzw. auf Anweisung des Vermieters/Verwalters im Objekt zu lassen.
3.3 Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
Die Anzahlung in Höhe von 20% ist innerhalb von 14 Tagen auf das vom Vermieter in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen.
Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt auf das gleiche Konto zu zahlen.
Sollten die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als vier Wochen sein, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten.
Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weiter Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
3.4 Haustiere:
Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung vom Vermieter erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.
3.5 Rauchen:
Bitte beachten Sie, dass dies ein Allergiker Haus ist und somit das Rauchen innerhalb der Räume nicht gestattet ist.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
5.1 Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
5.2 Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein Pauschalbetrag von 200,00 € fällig.
5.3 Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter oder Verwalter unverzüglich zu melden.
5.4 Werden durch Mieter Schäden am Gebäude oder Mobiliar verursacht, ist der eingetretene Schaden zu ersetzen.